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Neue EU-Richtlinie zur Beachtung sozialer und ökologischer Aspekte in der Öffentlichen Beschaffung

Das Europäische Parlament hat Mitte Januar 2014 über neue Richtlinien für die Beachtung ökologischer und sozialer Kriterien in der öffentlichen Beschaffung abgestimmt. Nun können nachhaltige Einkaufsentscheidungen der Öffentlichen Hand gefördert werden. Ferner stellt die neue Richtlinie klar, dass auch Nachweise in öffentlichen Ausschreibungen zur Bedingung für den Zuschlag gemacht werden können. Die Richtlinie wird im März 2014 in Kraft treten, die EU-Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Wir sind gespannt, wann die neue Bunderegierung handeln wird.

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